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Förderung des Familienfriedens durch klare und sinnvolle Gestaltung des Testaments
Referent: Dr. Ralf Tönnies, Notar, Köln
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Zum Inhalt des Vortrags:
Beim Geld endet bekanntermaßen die Freundschaft und in Todesfällen sogar auch noch die Verwandtschaft. Viele dem Jugendalter entwachsene Menschen haben schon einmal gehört oder – schlimmer noch! – erlebt, dass scheinbar intakte Familien beim Tode eines Erblassers – meist der Eltern – im Streit darüber zerbrechen, wie das Erbe der Erblasser verteilt werden soll. Dies liegt zu einem erheblichen Teil an den Erben selbst, an deren bis zum Tode des Erblassers unterdrückten Ressentiments und Verletzungen, dem – nicht immer unberechtigten – Gefühl, immer schon zu kurz gekommen zu sein, und nicht zuletzt natürlich leider Gottes nicht selten auch an schierer Raffgier, die teilweise in erschreckender und gänzlich unerwarteter Offenheit zutage tritt, teilweise aber auch als prinzipientreuer Kampf für die „Gerechtigkeit“ verbrämt daher kommt.
Soweit so schlecht und leider vom juristischen Berater bei Gestaltung eines Testamentes so gut wie gar nicht in den Griff zu bekommen. Das beste, klarste und vom juristischen Handwerk her perfekteste Testament nützt natürlich für den Familienfrieden gar nichts, wenn ein oder mehrere Erben dessen Inhalt als ungerecht empfinden. Auch gut gemeinte Erklärungsversuche, warum etwa ein Kind mehr bekommt als das andere, fruchten häufig wenig oder gar nicht.
Zum Teil sind Erbstreitigkeiten aber auch auf leicht vermeidbare Fehler der Erblasser zurückzuführen, die
– gar kein Testament machen, obwohl (fast) alle wissen, dass und mit welchem Inhalt sie eigentlich eines machen wollten,
– zwar ein Testament machen, darin aber Verfügungen aufnehmen, die
   — rechtlich und/oder tatsächlich unsinnig oder unmöglich sind,
— mehr oder weniger offensichtlich ihrem tatsächlichen Willen nicht entsprechen,
— die Erben in einem Maße belasten bzw. beschränken, das den Erblassern bei Testamentserrichtung nicht ansatzweise klar ist,
— sehr häufig (!!) in Ermangelung der richtigen juristischen Terminologie unterschiedlich verstanden werden können und daher ausgelegt werden müssen oder
— zwar gut gemeint, aber eben so schlecht gemacht sind, dass sie den eigentlich intendierten Zweck nicht nur nicht erreichen, sondern in besonders traurigen Fällen sogar dessen Gegenteil.
Das Vermeiden derartiger Fehler ist Gegenstand des Vortrages und der sich anschließenden Diskussion.
Zur Person unseres Referenten:
Dr. Ralf Tönnies ist seit gut 33 Jahren Notar in Köln und als solcher regelmäßig mit erbrechtlichen Fragen befasst, und zwar gleichermaßen vor dem Tode der Erblasser (insbes. Testamentserrichtung) als auch danach (insbes. Beantragung von Erbscheinen aufgrund eigenhändiger Testamente, Erbauseinandersetzungen).
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Anmeldung und Kosten
Die Teilnahme für Mitglieder der Academie Kloster Eberbach ist kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 5,- € Eintritt vor Ort. Bitte melden Sie sich über untenstehenden Link an.
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Ablauf
Die Vorträge im Rahmen der Eberbacher Impulse beginnen um 19.00 Uhr und dauern ca. 1 Stunde. Anschließend gibt es die Möglichkeit zur Begegnung.
Vor den Vorträgen findet bei den Eberbacher Impulsen um 18.30 Uhr eine Schweige-Meditation statt, ab 18.00 Uhr gibt es ein Vorgespräch zur Praxis der Meditation für Neueinsteiger oder generell an der Schweigemeditation Interessierte.
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Anfahrt
Der Veranstaltungsraum ist in der Regel der Raum „Brauhaus“. Der Weg zum Veranstaltungsort ist vom Innenhof des Klosters aus beschildert. Die Anfahrt zum Innenhof finden Sie hier.
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